OLIVANDIS - AGB - Verkauf - Seite 2
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Olivandis Warenhandels GmbH:
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6) Toleranz:
((1) Farbe und Prägung Abweichungen sind nicht Bestandteils einer Reklamation:
Abweichungen bei Farbe und Prägung hängen von den verwendeten Materialien ab.
Soweit nicht anders vereinbart, gilt Folgendes: bis zu + / - 20% Farbton und Prägung Unterschiede bei Leder und Lederfaserstoff möglich.
(2)Mehr-oder Minderlieferungen bis zu %15 der bestellten Mengen sind zulässig. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
7) Gewährleistung:
(1) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Liefertag. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen.
(2) Bei Vorliegen begründeter Mängelrügen liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig.
(3) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Schadensersatzansprüche wegen mangelhafter Lieferung sind ausgeschlossen,
soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers vorliegt.
(4) Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
(5) Die vorstehenden Absätze enthalten - soweit gesetzlich zulässig - abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstig Gewährleistungs-sansprüche jeglicher Art aus.
8) Zahlung:
(1) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung aller Forderungen (ein-
schließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus je-
dem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen.
(2) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Der Käufer hat die Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und Diebstahl zu versichern. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf ohne oder
nach Verarbeitung an einen oder mehrere Abnehmer oder aus einem sonstigen Rechts-grund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden
Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an dem Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen auf dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsbefugnis des Verkäufers bleibt von der Einziehungsermächtigung des Käufers unberührt. Der Verkäufer wird aber selbst die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer ihm die Schuldner der nach diesem Abschnitt abgetretenen Forderungen mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf Forderungen des Verkäufers, insbesondere Pfändungen, einem Vergleichs-oder Konkursantrag oder Antrag auf Durch-
Führung der Gesamtvollstreckung oder bei der Eröffnung eines solchen Verfahrens, gleichgültig, ob der Antrag vom Käufer oder einem anderen Gläubiger gestellt wurde, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers -insbesondere Zahlungsverzug -ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung des Herausgabeansprüchen des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rück-tritt vom Vertrage vor.
Olivandis GmbH
Vogelsanger Weg 6 D-50354 Hürth
Tel.: +49-2233-75071
Fax: +49-2233-75073
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Ferudun Bozdag
Registergericht AG Köln HRB 444169
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 122 658 230
Email: info@olivandis.com
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