OLIVANDIS - AGB - Verkauf - Seite 1
Allgemeine Verkaufsbedingungen der Olivandis Warenhandels GmbH:
1) Geltung:
(1) Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Lieferungs-und Zahlungsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Spätestens mit der Entgegennahme der Warenlieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
2) Angebot und Vertragsabschluss:
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge und Bestellungen sind erst dann verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind (Vertragsschluss).
(2) Maße, Gewichte, Stückzahlen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
(3) Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die Über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen, sind unwirksam.
3) Preise / Verpackung / Versand:
1) Soweit nicht anders angegeben, ist der Verkäufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Angebotstag gebunden. Wird der Auftrag später erteilt, gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Maßgebend für die Berechnung sind die an der Versandstelle des Verkäufers festgestellten Maße und Gewichte.
(2) Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Lieferung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer und, falls nicht anders vereinbart, ab Werk (EXW).
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Transportversicherung ist vom Verkäufer nicht abgeschlossen.
4) Lieferung:
(1) Liefertermine und -fristen sind stets nur annähernd und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Liefer-und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere kriegerische Verwicklungen oder innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Mangel an Rohmaterial und an Transportmitteln, behördliche Anordnungen, Verkehrshindernisse usw.), auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Der Verkäufer ist in diesen Fällen berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus dem Käufer ein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Anspruch auf Nachlieferung erwächst. Der Verkäufer kann aber auch nach seiner Wahl die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten, ohne dass der Käufer das Recht zum Rücktritt vom Vertrag oder Anspruch auf Schadensersatz hat. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
(3) Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zu rückzutreten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht zumindest auf grober Fahrlässigkeit des Verkäufers. (4) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
(5) Die Einhaltung der Liefer-und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
(6) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstandenen Schadens zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
5) Gefahrübergang:
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person Übergeben worden ist oder zwecks Versendung das
Lager des Verkäufers verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden des Verkäufers unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Versandbereitschaft auf den Käufer Über. Der Käufer trägt die Gefahr auch bei Frankolieferungen.
Olivandis GmbH
Vogelsanger Weg 6 D-50354 Hürth
Tel.: +49-2233-75071
Fax: +49-2233-75073
Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Ferudun Bozdag
Registergericht AG Köln HRB 444169
Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE 122 658 230
Email: info@olivandis.com
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